Die Mobilitätsinitiative bezweckt die Verfüssigung des Strassenverkehrs durch Beibehaltung von Tempo 50 innerorts auf den Kantonsstrassen. Diese werden vom Kanton gebaut und Unterhalten, somit gilt logischwerweise das Motto „wer zahlt befiehlt“.
Die Behauptung der Verkehrsicherheit widerspricht den Unfallstatistiken der vergangenen Jahrzehnten, die Unfallzahlen sinken laufend, trotz dem enormen Bevölkerungswachstum von 6,2 Millionen 1971 auf derzeit 9 Millionen, insbesondere dank den neuen Technologien wie ABS, Hindernisserkennungen, automatische Bremsvorrichtungen, besseren Fahrzeugscheinwerfern, etc. etc. Die Zahl der Personenschäden sank von 1971 mit 29`455 um Faktor 1,7 auf 17`432, die Zahl der Leichtverletzten sank von 1971 mit 18`392 um Faktor 4,85 auf aktuell 3`792 im Jahr 2024!
Die Behauptung des Lärmschutzes entpuppt sich als Zwecklüge, nachdem der Lärm des Schienenverkehrs künstlich um einen „Schienenbonus von 5 dB(A) bis 15 db(A) reduziert wird. Das heisst der Lärmkorridor des Bahnlärms ist bei 5 dB(A) effektiv 2,2 mal breiter, bei 10 dB(A) um Faktor 4,84 und bei 15 dB(A) um unglaubliche 10,6 mal breiter. Wissenschaftliche Grundlagen zum Schienebonus, welcher in Deutschland zugunsten der lärmgeplagten Bevölkerung vor Jahren abgeschafft wurde, finden sich unter „Die Lästigkeit des Schienenverkehrslärms – der Schienenbonus-Korrekturwert“ auf dem Internet.
Zudem wurde das diesbezügliche Postulat 316/2019 „Gleichbehandlung der Verkehrsträger bei Erhebung und Darstellung der Lärmbelastung“ am 17.01.2022 durch den Zürcher Kantonsrat mit 82 NEIN, 75 JA, bei 0 ENTH. relativ knapp abgelehnt.
Somit bitte ich die Bevölkerung höflich um Annahme der Mobilitätsinitiative, nachdem seit der Römerzeit bekannt ist, dass der Verkehr und die Verkehrswege Wohlstand schaffen.
Dipl.-Ing. Adolf Flüeli Winterthur
