Die Regelung der Höchstgeschwindigkeit für Motorfahrzeuge auf allen Strassen fällt schon heute in die Zuständigkeit des Bundesrats. Und dieser hält fest: Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt unter günstigen Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen in Ortschaften 50 km/h.
Weil mächtige Lobby-Organisationen und Gegner des motorisierten Verkehrs wie der Verkehrs-Club der Schweiz VCS oder «umverkehR» nicht müde werden, Tempo 30 als neues Tempo 50 zu fordern, lancierte der Luzerner FDP-Nationalrat Peter Schilliger 2021 einen Vorstoss, der die Hierarchie des Strassennetzes inner- wie ausserorts sichern möchte.
Mit der Zustimmung durch National- und Ständerat haben die beiden Räte den Bundesrat damit beauftragt, die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes so anzupassen, dass die Hierarchie und die verschiedenen Funktionen des Schweizer Strassennetzes innerorts und ausserorts respektiert werden. Dabei sollen die neuen Bestimmungen insbesondere Tempo 50 auf den Hauptstrassen erhalten.
Damit ist klar: Die Abstimmung über die Mobilitätsinitiative vom 30. November 2025 wird Signalwirkung über den Kanton Zürich hinaus haben: Gelingt es, den nimmermüden Lobby-Organisationen und Gegnern des motorisierten Verkehrs den Riegel zu schieben? Oder kommt es zum Dammbruch für flächendeckendes Tempo 30?
Ein deutliches Ja zur Initiative ist ein Zeichen für Tempo 50 auf Hauptstrassen. Ja am 30. November 2025.

