Weg frei für die Feuerwehr

27. Mai 2025

Erhält ein Feuerwehrmann einen Alarm, zählt jede Minute. Um Menschen und Tiere zu retten und Sachwerte zu schützen, müssen die Rettungskräfte schnell vor Ort sein. Das ist nicht nur die Maxime eines jeden Feuerwehrmanns. Das schreibt auch das Gesetz vor.

Die sogenannten «Vollzugsvorschriften für das Feuerwehrwesen» schreiben vor, dass die Feuerwehr in dicht besiedelten Gebieten nach Alarmierung innerhalb von maximal 10 Minuten mit einem Einsatzelement von mindestens 10 Personen an der Einsatzstelle einteffen muss.

Ein Beispiel: Miliz-Feuerwehrmann Ruedi erhält um 2 Uhr nachts einen Alarm. Bis er aus dem Bett und in seine Brandschutzkleidung gestiegen ist, vergehen 2 Minuten. Da er zentral wohnt, erreicht er das Feuerwehrdepot in knapp 3 Minuten. Zwischenstand: 5 Minuten verstrichen. Ruedi bleiben noch weitere 5 Minuten, um mit dem Tanklöschfahrzeug an den Einsatzort auszurücken.

Das Beispiel zeigt: Wenn jede Minute zählt, muss der Weg frei sein. Denn auch Feuerwehrleute müssen sich beim Einrücken an die geltenden Tempolimits halten. Bereits eine Überschreitung von 21 km/h innerorts hat einen Führerausweis-Entzug zur Folge. Und selbst bei Blaulichtfahrten mit Wechselklanghorn darf Miliz-Feuerwehrmann Ruedi die geltenden Tempolimits nur verhältnismässig überschreiten.

Künstlich mit Tempo 30 verlangsamter Verkehr oder ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Temporegimes verzögern das Einrücken der Feuerwehr und die Einsätze von Notfallorganisationen immer mehr.

Damit Blaulichtorganisationen auf den Hauptachsen ohne unnötige Hindernisse zügig vorankommen und Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird: Ja zur Mobilitätsinitiative am 30. November 2025.