Für die Einführung von Tempo 30 auf Hauptstrassen in Städten und Dörfern soll es klarere Regelungen geben, aber kein Verbot. Mit Anpassungen von Verordnungen will der Bundesrat einen Parlamentsauftrag erfüllen.
Am Mittwoch, 3. September 2025, hat der Bundesrat Änderungen der Signalisationsverordnung und der Lärmschutzverordnung in eine Vernehmlassung gegeben. Dabei geht es um verkehrsorientierte Strassen oder eben Hauptverkehrsachsen. Siedlungsorientierte Strassen sind nicht betroffen.
Konkret plant der Bundesrat, dass vor der Einführung von Tempo 30 auf Durchgangsstrassen nachgewiesen werden muss, dass die Massnahme keinen unerwünschten Ausweichverkehr durch die Quartiere verursacht. Tempo 30 auf Hauptstrassen zu untersagen, würde laut Bundesrat den Bemühungen für die Verkehrssicherheit zuwiderlaufen.
Festhalten will der Bundesrat, dass die Hierarchie im Strassennetz auch bei Tempo 30 auf Hauptstrassen gewahrt bleiben muss. Entsprechend muss im Gutachten geprüft werden, ob diese Voraussetzung erfüllt ist.
