Die Schwesterinitiative der Mobilitätsinitiative ist einen Schritt weiter. Das Bundesgericht hat es abgelehnt, der Beschwerde der Stadt Zürich gegen den Gegenvorschlag zur «ÖV-Initiative» eine aufschiebende Wirkung zu erteilen.
Der vom Kantonsrat im April dieses Jahres beschlossene Gegenvorschlag zur ÖV-Initiative könnte somit in Kraft treten, bevor das Bundesgericht einen Entscheid in der Sache fällt.
Der Gegenvorschlag sieht vor, dass Gemeinden selber bauliche Massnahmen zahlen müssen, um den ÖV in Tempo-30-Zonen flüssig zu halten. Eine Gemeinde müsste also etwa eine separate Busspur bauen, wenn der Bus nicht mehr gemäss Fahrplan vorwärtskommt. Sollte dies nicht möglich sein, müsste die Gemeinde für zusätzliche Verbindungen aufkommen.
Damit kommen Busse und Trams künftig auf den Hauptachsen schneller voran.

