Die Gegner der Initiative behaupten, dass die Gemeinden heute selber über die Einführung von Tempo 30 entscheiden können. Das ist so nicht richtig. Auf Kantonsstrassen bestimmt der Kanton. Ausnahmen sind die Städte Zürich und Winterthur. Sie geniessen grössere Freiheiten, nutzen diese aber heute ideologisch, um den Verkehrsfluss abzuwürgen.
Alle Gemeinden können heute wie auch in Zukunft und unabhängig vom Ausgang der Abstimmung Tempo 30 auf kurzen Strecken anregen.
Wichtig zu wissen: Der Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich hat keine Parole gefasst.

