Tempo-30-Irrsinn muss ein Ende finden

11. Dezember 2025

Der Stadtrat der Stadt Zürich beschliesst Beschwerde gegen die Mobilitätsinitiative. Das ist befremdlich und zeugt von einem fraglichen Demokratieverständnis. Das Komitee «JA zur Mobilität für alle» setzt sich für eine rasche Umsetzung der Mobilitätsinitiative ein.

Am 30. November 2025 sagte die Zürcher Stimmbevölkerung mit grosser Deutlichkeit Ja zur Mobilitätsinitiative. Über 56 Prozent der Zürcherinnen und Zürcher stimmten der Initiative zu.

Anstatt diesen klaren Volksentscheid zu respektieren, zieht die Stadtregierung der Stadt Zürich den Entscheid nun vor Bundesgericht. Angeblich, weil die Gemeindeautonomie verletzt würde. Das ist befremdlich und zeugt von einem fraglichen Demokratieverständnis.

Besonders stossend dabei ist, dass der Zürcher Stadtrat behauptet, es hätte kein Anhörungsverfahren gegeben. Das Gegenteil ist der Fall: Im Rahmen der Beratungen in der zuständigen Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt wurden neben Vertretern des Gemeindepräsidienverbands, der Blaulichtorganisationen, der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) und der Interessengemeinschaft des öffentlichen Verkehrs (IGöV) auch die beiden Städte Zürich und Winterthur angehört (vgl. Antrag KEVU 5947a).

In der Vergangenheit hat der Kanton Zürich zwei ausgewählten Städten eine kantonale Kompetenz delegiert. Konkret wurde die Zuständigkeit für die Erstellung, den Ausbau und den Unterhalt der Strassen mit überkommunaler Bedeutung an die Städte Zürich und Winterthur übertragen. Nun scheint es logisch: Wer Kompetenzen delegieren darf, darf diese auch wieder entziehen.

Dies geschieht mit der Mobilitätsinitiative. Mit dieser soll auf Hauptstrassen generell Tempo 50 gelten – auch in den Städten Zürich und Winterthur. Diese sollen künftig die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Gemeinden im Kanton Zürich haben und das Tempolimit auf Hauptstrassen nicht mehr in Eigenregie reduzieren dürfen.

Ebenso wenig stichhaltig ist das Argument, die Initiative widerspreche dem Bundesrecht. Der neue Gesetzestext verweist ausdrücklich auf die «bundesrechtlich zulässige Höchstgeschwindigkeit» und damit auf die geltenden Vorgaben des Bundes. Mehr Übereinstimmung mit dem Bundesrecht geht nicht.

Die Reaktion der Stadt Zürich zeigt: Der Stadt Zürich geht es nicht um die Verkehrssicherheit oder um den Lärmschutz. Es geht ihr einzig darum, den ideologischen Kulturkampf fortzusetzen und das Auto aus der Stadt zu verdrängen.

Das Komitee «JA zur Mobilität für alle» bleibt dran und setzt sich dafür ein, dass die Mobilitätsinitiative rasch und korrekt umgesetzt wird. Der von den Städten Zürich und Winterthur forcierte Tempo-30-Irrsinn muss ein Ende finden!

Kontakt

  • Mauro Tuena, Nationalrat SVP, Co-Präsident des Abstimmungskomitees, 079 414 55 51
  • Marc Bourgeois, Kantonsrat FDP, Präsident TCS Stadt Zürich, Co-Präsident des Abstimmungskomitees, 079 219 95 38
  • Tina Deplazes, Kantonsrätin und Präsidentin Die Mitte Kanton Zürich, Co-Präsidentin des Abstimmungskomitees, 078 935 21 07