Argumente
Die Mobilitätsinitiative:
- verhindert Stau;
- rettet Leben;
- schützt Quartiere vor Ausweichverkehr;
- verhindert flächendeckendes Tempo 30.
Mit der Mobilitätsinitiative wollen SVP, FDP und Die Mitte gemeinsam mit dem TCS und dem ACS klarstellen:
Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen soll die Regel bleiben – Reduktionen nur in Ausnahmefällen.

Für fliessenden Verkehr statt Stau
Wer unterwegs ist, will ankommen – nicht stehen.

Für schnellere Rettung statt Ausbremsung
Rettungskräfte und Feuerwehr dürfen nicht durch Tempo 30 ausgebremst werden.

Für ruhige Wohnquartiere statt Ausweichverkehr
Wohngebiete gegen Ausweichverkehr schützen.

Für eine ideologiefreie Mobilität statt flächendeckend Tempo 30
Nein zur linken Utopie: Tempo 30 ist nicht das neue Tempo 50!
Deshalb unterstützen Regierungsrat und Kantonsrat die Mobilitätsinitiative
Sowohl Regierungsrat als auch Kantonsrat sagen Ja zur Mobilitätsinitiative und empfehlen sie zur Annahme.
Der Regierungsrat ist seinerseits der Ansicht, dass die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit
- «einschneidende Folgen für den gesamten Verkehr» haben kann;
- sich «schwerwiegend» auf Blaulichtorganisationen auswirke;
- «zu einer Verlagerung des Verkehrs hin zu den Quartier- und Gemeindestrassen» führt.
Ein leistungsfähiges Strassennetz ist von grosser Bedeutung für die Zürcher Volkswirtschaft, für die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs und für die Blaulichtorganisationen. Dafür muss der Verkehr auf Hauptstrassen fliessen.
Weitere Informationen
Die Mobilitätsinitiative im Wortlaut
Das Strassengesetz (StrG) vom 27. September 1981 wird wie folgt geändert:
Geschwindigkeitsanordnungen
27 a.
1 Der Kanton ist zuständig für Geschwindigkeitsanordnungen auf Staatsstrassen und Strassen mit überkommunaler Bedeutung. Eine Übertragung dieser Zuständigkeit ist ausgeschlossen.
2 Auf diesen Strassen wird die bundesrechtlich zulässige Höchstgeschwindigkeit nur in Ausnahmefällen über kurze Strecken herabgesetzt.
Das sagt das übergeordnete Bundesrecht
Die Regelung der Höchstgeschwindigkeit für Motorfahrzeuge auf allen Strassen fällt in die Zuständigkeit des Bundesrats.[i] Und dieser hält fest: Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt unter günstigen Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen in Ortschaften 50 km/h.[ii]
Die Mobilitätsinitiative unterstreicht das übergeordnete Bundesrecht und gibt dem Kanton in dessen Umsetzung klare Leitplanken vor.
Einheitliches Verkehrsregime im ganzen Kanton
Verkehr hört nicht an den Grenzen der Städte Zürich oder Winterthur auf. Im Gegenteil: Auch Zürich und Winterthur sind Teil eines zusammengehörenden Strassennetzes, das in sich konsistent und nach gleichen Kriterien betrieben werden sollte. Die Mobilitätsinitiative stellt ein einheitliches Verkehrsregime auf dem ganzen Strassennetz des Kantons Zürich sicher.
Ausnahmen bleiben möglich – vor allem um Schulhäuser
Die Mobilitätsinitiative sieht vor, dass in Ausnahmefällen und über kurze Strecken eine Herabsetzung der bundesrechtlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit möglich bleibt. Darunter zu verstehen sind sensible Zonen wie Schulwege, Schulhäuser sowie gefährliche Kreuzungen oder eine starke Lärmbelastung zu verstehen.
Der vorwiegend in den Städten Zürich und Winterthur ideologisch ausgelegte und ausufernde Lärmschutz würde allerdings eingeschränkt.
Tempo-30-Strecken vs. Tempo-30-Zonen
Wichtig ist die Differenzierung zwischen Tempo-30-Strecken und Tempo-30-Zonen: Bei Tempo-30-Strecken handelt es sich um Strecken auf Hauptstrassen, auf denen die bundesrechtlich zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 herabgesetzt wurde.
Bei Tempo-30-Zonen handelt es sich um Strassenabschnitte in Quartieren oder Überbauungen, auf denen die Aktivitäten der Anwohner wichtiger sind als die Verkehrsleitung. In solchen
- gilt grundsätzlich Rechtsvortritt;
- hat es in der Regel keine Fussgängerstreifen;
- dürfen Fussgänger die Fahrbahn überqueren, wo sie wollen.[iii]
Die Wirkung von Tempo 30 auf den Lärm wird systematisch überschätzt
Tempo 30 wird von den Befürwortern oft als Wundermittel gegen Lärm dargestellt. Doch die tatsächliche Wirkung ist gering – und wird politisch überzeichnet. Eine Reduktion von Tempo 50 auf Tempo 30 senkt die vom Menschen wahrgenommene Lautstärke durchschnittlich lediglich um rund 19 Prozent. Die vielzitierte Aussage, Tempo 30 führe zu einer «Halbierung des Lärms», ist sachlich falsch und irreführend. Denn selbst bei einer Temporeduktion auf Tempo 20 sinkt die wahrgenommene Lautstärke nur um rund 25 bis 35 Prozent – je nach örtlichen Bedingungen.
Zudem gilt: Die Hauptursache für Lärm bei höheren Geschwindigkeiten sind nicht mehr die Motoren, sondern die Rollgeräusche der Reifen – diese werden durch Tempo 30 kaum beeinflusst. Wer Tempo 30 als massgebliche Lärmschutzmassnahme darstellt, betreibt Symbolpolitik statt effektiven Lärmschutz.
Die Mobilitätsinitiative schützt die Bevölkerung vor ideologisch motivierten Scheinlösungen – und setzt auf ehrliche Verkehrs- und Lärmpolitik.
[i] Art. 32 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes
[ii] Art. 4a Abs. 1 Bst. A der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962
